Erneuerbare Energien in Kroatien – Investitionschance für deutsche Firmen?
Wie geht es dann weiter?
Sinnvoll ist es, sich der Unterstützung und der Zustimmung des örtlichen Bürgermeisters zu vergewissern. Im Antragsverfahren ist regelmäßig eine sogenannte Standortgenehmigung notwendig, die von der Stadtverwaltung ausgestellt wird. Diese Genehmigung ist die Voraussetzung, um beim Ministerium Wirtschaft, Arbeit und Unternehmertum die sogenannte vorläufige Energiegenehmigung zu erhalten.
Zunächst muss ein Antrag auf eine vorläufige Energiegenehmigung gestellt werden, in dem das Projekt mit allen notwendigen technischen und wirtschaftlichen Daten und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgestellt wird. Mit der vorläufigen Energiegenehmigung und der Standortgenehmigung (lokacijska dozvola) kann dann die Energiegenehmigung beim Ministerium Wirtschaft, Arbeit und Unternehmertum beantragt werden.
Nach Erhalt dieser Genehmigung muss dann eine Baugenehmigung beantragt und der Bescheid dem Ministerium übergeben werden.
Wann wird der Einspeisevertrag abgeschlossen und mit wem?
Mit der Energiegenehmigung, der Baugenehmigung und der technischen Beschreibung des Solarparks stellt der künftige Betreiber des Solarparks einen Antrag auf Anerkennung als begünstigter Energieerzeuger bei der kroatischen Regulierungsagentur HERA (Hrvatska energetska regulatorna agencija). HERA stellt daraufhin einen vorläufigen Bescheid aus, der für die Dauer von 2 Jahren gültig ist.
Wann darf ich denn nun bauen?
Sobald die genannten Genehmigungen vorliegen. Dann dürfen Sie nicht nur bauen, sondern sind sogar verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren die Anlage zu errichten.
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